Vor allem bei der Planung eines Studiums und im ersten Semester begegnet man immer wieder Abkürzungen und Fachwörter aus dem Alltag von Studenten, Dozenten und Professoren. Diese Seite (Teil 3 / 4) des Uni-ABC, dem Wörterbuch fürs Studium an Fachhochschulen und Universitäten, erklärt folgende Begriffe:
Latinum, Lehramt, Lehrstuhl, Literaturliste / Lektüreliste, Lehrveranstaltung (LV), Magister / Magistra Artium (MA), magna cum laude, Master, Numerus Clausus (NC), Numerus Fixus (NF), Nebenfach (NF), O-Phase, Präsident, Promotion, Propädeutikum, Reader, Referat, Rente.
Latinum
Nachweis über Latein-Kenntnisse. Die Unterscheidung "kleines" und "grosses" Latium wurde mittlerweile aufgegeben.
Lehramt
Studiengang mit Staatsprüfungen. Nur mit dieser Asubildung werden Studenten später auf Schüler losgelassen.
Lehrstuhl
Unterabteilung einer Fakultät. Üblicherweise wird ein Lehrstuhl von einem Professor besetzt. Große Universitäten haben meist mehrere Professoren für einen Lehrstuhl. Lehrstühle sind also eine weitere Untergliederung des Fachgebietes (Fakultät). Beispielsweise untergliedert sich die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der LMU in München u.a. in Lehrstühle für Marketing, Controlling,...
Literatur- oder Lektüre-Liste
Von der Fachschaft oder dem Institut herausgegebene Liste empfohlener Bücher, Presse oder www-Sites. Besonders für Klausuren, Hausarbeiten und Prüfungen ist die Kenntnis der Standardwerke ratsam.
LV
Lehrveranstaltungen sind: Vorlesungen, Seminare, Übungen und Kolloquien. Alle LV's können entweder obligatorisch sein (O) oder sie werden dem Wahlpflichtbereich zugerechnet (W). Weiterhin sind zu unterscheiden: Proseminare (PS) im Grundstudium und Hauptseminare im Hauptstudium. Für die Examenskandidaten werden zudem Oberseminare (OS) angeboten.
Magister/Magistra Artium (MA)
Studienabschluss, vor allem bei Geistes- und Sozialwissenschaften beliebt. Befaßt sich mit zwei eigenständigen Hauptfächern (HF) bzw. einer Kombination aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern (NF). Die Studienzeit beträgt i.d.R. 9 Semester. Prüfungen sind in allen Fächern abzulegen, die Magisterarbeit wird im (1.) Hauptfach geschrieben.
magna cum laude
Benotung: mit großem Lob
Master
2-4 semestiger Graduate Degree. Der vor allem im Ausland weit verbreitetet Studienabschluß kann quot;konsekutiv" nach Bacherlor/Diplom oder als Weiterbildung im Berufsleben studiert werden. Noch ist die Wahl des Faches und der Hochschule in Deutschland eingeschränkt. Zur Sicherung der Qualität der Studieninhalte und zur Schaffung von Transparenz ist ein recht langwieriges Akkreditierungsverfahren zur Errichtung eines Master-Studienganges notwendig.
Numerus Clausus
kurz NC. Zugangsbeschränkung für bestimmte Studiengänge.Abhängig von ZVS, Uni und/oder Bundesland etc.
Numerus Fixus
In der Kurzform NF. Diese Zugangsbeschränkung wird von der Hochshcule für einzelne Studiengänge festgelegt.
NF
Nebenfach - Ein Magisterfach kann als Neben- oder als Hauptfach studiert werden. Von dieser Entscheidung sind zu besuchende Vorlesungen/Seminare/Übungen sowie zu bestehende Prüfungen abhängig. Für die beiden Nebenfächer besucht man i.d.R. je 40 SWS.Für das Hauptfach besucht man ca. 80 SWS.
O-Phase
Veranstaltung für Erstsemester, die den Neuen den Uni-Start erleichtern soll. Leider noch nicht sehr verbreitet (insb. an sehr kleinen und sehr großen Unis sehr gut!). Oft gibt es eine eigene Homepage, zu finden über die Homepage der jeweiligen Universität.
Promotion
Arbeit, durch die man den Dr.-Titel erlangt. Meist wird dieser Titel durch eine ausführliche Arbeit und eine mündliche Prüfung bzw. Verteidigung der Doktorarbeit erlangt. In Deutschland werden folgende Titel vergeben:
Doctor agronomiae Doctor biologiae hominis Doctor disciplinae politicarum Doctor iuris Doctor iuris canonici Doctor iuris utriusque Doctor medicinae Doctor medicinae dentariae Doctor medicinae veterinariae Doctor oeconomiae Doctor oeconomiae publicae Doctor oecotrophologiae Doctor paedagogiae Doctor philosophiae Doctor philosophiae naturalis Doctor Public Health Doctor rerum agriculturarum Doctor rerum biologicarum humanarum Doctor rerum curae Doctor rerum horticulturarum Doctor rerum medicinae Doctor rerum medicinalium Doctor rerum naturalium Doctor rerum oeconomicarum Doctor rerum politicarum Doctor rerum publicarum Doctor rerum securitatis Doctor rerum silvestrium Doctor rerum sociologicae Doctor scientiarum agriculturae Doctor scientiarum educationis Doctor scientiarum humanarum Doctor scientiarum politicarum Doctor theologiae Doctor theologiae (evang.) Doctor theologiae (kath.) Doktor der Erziehungswissenschaft Doktor der Forstwissenschaft Doktor der Humanbiologie Doktor der Ingenieurwissenschaften Doktor der Mathematik Doktor der Musikwissenschaften Doktor der Sportwissenschaften Philosophical Doctor
Dr. agr. Dr. biol. hom. Dr. disc. pol. Dr. iur. Dr. iur. can. Dr. iuris utr. Dr. med. Dr. med. dent. Dr. med. vet. Dr. oec. Dr. oec. publ. Dr. oec. troph. Dr. paed. Dr. phil. Dr. phil. nat. Dr. P. H. Dr. rer. agr. Dr. rer. biol. hum. Dr. rer. cur. Dr. rer. hort. Dr. rer. med. Dr. rer. medic. Dr. rer. nat. Dr. rer. oec. Dr. rer. pol. Dr. rer. publ. Dr. rer. sec. Dr. rer. silv. Dr. rer. soc. Dr. sc. agr. Dr. sc. ed. Dr. sc. hum. Dr. sc. pol. Dr. theol. Dr. theol. (evang.) Dr. theol. (kath.) Dr. sc. paed. Dr. forest. Dr. rer. physiol. Dr.-Ing. Dr. math. Dr. scientiae musicae Dr. Sportwiss. Ph.D.
Propädeutikum
Veranstaltung meist in den ersten Semestern, die Grundkenntnisse vermitteln soll, z.B. in Buchführung, Informatik, Mathematik, Physik etc.
Reader
Ursprünglich die Mitschrift zu einer Veranstaltung. In den letzten Jahren wird jedoch verstärkt dazu übergegangen, fertige Skripte in CopyShops zu hinterlegen, die sich die Studenten dann gegen ein paar Mark kaufen können. Dabei werden Folien, die in Vorlesung und Übung Anwendung finden, meist integriert, so dass ein meist vollständiges "Abbild" der Veranstaltung entsteht. Je nach Lehrstuhl wird vom vollständigen Wortlaut der Veranstaltung einschließlich Folien bis zur mageren "Ergänzung" in Form einer Gliederung etwas geboten.
Referat
Selbstverwaltungsorgan der Studentenschaft.
Rente
Auch für Studenten ein Thema. Beitragsfreie Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr an Schulen und Hochschulen (Fachhochschulen bzw. Universitäten) werden auf Grund einer Gesetzesnovelle für Rentenneuzugänge ab 2009 nur noch als unbewertete Versicherungszeiten für eine maximale Dauer von acht Jahren anerkannt. Für die Akademiker-Rente bedeutet dies einen Einschnitt.
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Re-feraten und von Examensarbeiten.